Beschwerderegelung

 

Dieses Beschwerdeverfahren richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der jeweils gültigen Fassung und den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 250/2007 über den Verbraucherschutz in der geänderten Fassung bei der Mängelhaftung und der Anwendung der Mängelhaftung für verkaufte Waren und erbrachte Dienstleistungen, wenn der Käufer Verbraucher ist.


Ist der Käufer Unternehmer, richtet sich das Reklamationsverfahren nach den einschlägigen Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Produktmängelhaftung.

 

I. Allgemeine Bestimmungen


1.1 Die verkaufte Ware muss die geforderte oder gesetzlich vorgeschriebene Beschaffenheit, Menge, Maß oder Gewicht haben und frei von Mängeln sein, insbesondere verbindlichen technischen Normen entsprechen.


1.2 Der Verkäufer ist für die Mängel des verkauften Produkts verantwortlich, wenn es vom Käufer übernommen wird. Bei gebrauchten Produkten haftet der Verkäufer nicht für Mängel, die durch deren Gebrauch oder Abnutzung entstanden sind. Bei zu einem niedrigeren Preis verkauften Produkten haftet der Verkäufer nicht für den Mangel, für den ein niedrigerer Preis vereinbart wurde.


1.3 Das Eigentum an dem gekauften Produkt geht zum Zeitpunkt der Bezahlung des Artikels auf den Käufer über.


1.4 Mit dem Eigentumserwerb geht die Gefahr der zufälligen Beschädigung, des Untergangs und der Beschädigung der Ware auf den Käufer über.

 

II. Reklamationsfristen - Käufer ist Verbraucher


2.1 Die allgemeine Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Datum des Eingangs des Produkts durch den Käufer. Wenn auf dem verkauften Produkt, seiner Verpackung oder Anleitung die Nutzungsdauer (Ablauf) vermerkt ist, endet die Gewährleistungsfrist nicht vor Ablauf dieser Frist.


2.2 Wenn für das verkaufte Produkt eine Garantiezeit von mehr als 24 Monaten gilt, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer zum Zeitpunkt des Verkaufs eine Garantiekarte mit Angabe der Garantiezeit auszustellen. Die Garantiekarte gibt die Bedingungen und den Umfang dieser Garantie an.


2.3 Die Rechte aus der Mängelhaftung müssen vom Käufer während der Gewährleistungsfrist ausgeübt werden, andernfalls erlöschen diese Rechte.

 

III. Reklamationsfristen - Käufer ist Unternehmer


3.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate gemäß § 429 HGB, Gesetz Nr. 513/1991 und in der jeweils gültigen Fassung und beginnt mit dem Datum des Eingangs des Produkts durch den Käufer zu laufen. Wenn auf dem verkauften Produkt, seiner Verpackung oder Anleitung die Nutzungsdauer (Ablauf) vermerkt ist, endet die Gewährleistungsfrist nicht vor Ablauf dieser Frist.


3.2 Wenn für das verkaufte Produkt eine Garantiezeit von mehr als 12 Monaten gilt, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer zum Zeitpunkt des Verkaufs eine Garantiekarte mit Angabe der Garantiezeit auszustellen. Die Garantiekarte gibt die Bedingungen und den Umfang dieser Garantie an.


3.3 Die Rechte aus der Mängelhaftung müssen vom Käufer während der Gewährleistungsfrist ausgeübt werden, andernfalls erlöschen diese Rechte.


3.4 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Verschleißteile.

 

IV. Anspruchsort


4.1 Der Käufer macht die Haftung für Mängel der verkauften Produkte schriftlich an der Adresse des Verkäufers geltend: Debongré, s.r.o., Dlhá 1312/1, 953 01 Zlaté Moravce, Slowakei, E-Mail: office@debongre.com , Telefon: +421 944 684 850 sofort danach Feststellung eines Mangels am Produkt. Die Haftung für Mängel der verkauften Produkte macht der Käufer direkt gegenüber dem für die Reklamationsbearbeitung zuständigen Mitarbeiter geltend.


4.2 Gleichzeitig ist die Bedingung der Vorlage eines Kaufbelegs des Produktes zu beachten.


4.3 Wenn das Produkt vom Käufer weiterhin mit einem Mangel verwendet wird, wodurch es nicht behebbar ist, wird die Reklamation vom Verkäufer nicht akzeptiert.


4.4 Betriebsleiter bzw. Der mit der Bearbeitung der Reklamation betraute Mitarbeiter wird dem Käufer eine Reklamation unter Angabe der Art des Produkts zum Zeitpunkt des Kaufs, seines Preises, des Umfangs des Mangels, des Ausstellungsdatums der Reklamation und anderer Informationen ausstellen und der Käufer bestätigen die Lieferung des reklamierten Produkts.

 

V. Behebbare Mängel


5.1 Im Falle eines behebbaren Mangels hat der Käufer das Recht auf kostenlose, rechtzeitige und ordnungsgemäße Beseitigung des Mangels und der Verkäufer ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu beseitigen.


5.2 Als behebbare Mängel gelten Mängel des Produkts, deren Beseitigung die Qualität und Leistung des Produkts nicht beeinträchtigt.


5.3 Wenn das verkaufte Produkt noch nicht verwendet wurde, kann der Käufer einen Ersatz des Produkts verlangen. Der Käufer kann dies auch für einen Teil der Ware verlangen, wenn der Mangel nur diesen Teil betrifft.


5.4 Der Verkäufer hat die Möglichkeit, anstelle der Mangelbeseitigung das mangelhafte Produkt durch ein mangelfreies zu ersetzen.


5.5 Bei behebbaren Mängeln, aber der Käufer kann das Produkt aufgrund des erneuten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder bei einer größeren Anzahl von Reparaturen nicht ordnungsgemäß verwenden, hat der Käufer das Recht, das Produkt zu ersetzen oder vom Vertrag zurückzutreten .


5.6 Der Zeitraum von der Geltendmachung des Mängelhaftungsrechts bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer verpflichtet war, das Produkt nach erfolgter Reparatur zu übernehmen, wird nicht auf die Gewährleistungsfrist angerechnet. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine Bestätigung darüber auszustellen, wann er das Recht ausgeübt hat, sowie über die Reparatur und ihre Dauer.

 

VI. Irreparable Mängel


6.1 Im Falle eines nicht behebbaren Mangels, der die ordnungsgemäße Verwendung des Produkts als mangelfreies Produkt verhindert, hat der Käufer das Recht, das Produkt auszutauschen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.


6.2 Im Falle eines irreparablen Mangels, bei dem das Produkt verwendet werden kann, hat der Käufer Anspruch auf einen angemessenen Nachlass auf den Produktpreis. Bei der Bestimmung der Höhe des angemessenen Rabatts sind die Art des Mangels, der Grad und die Art der Abnutzung des Produkts, die Nutzungsdauer des Produkts und die Möglichkeit seiner weiteren Verwendung zu berücksichtigen.

 

VII. Staatliche Kontrolle des Binnenmarktes in Verbraucherschutzfragen

 

Die Aufsichtsbehörde der Slowakischen Handelsinspektion mit Sitz

in Nitra für die Region Nitra

Staničná 9, P. O. BOX 49A,

950 50  Nitra 1, Slowakei

 

Telefon: +421 37 772 02 16 

Fax: +421 37 772 00 24

email: nr@soi.sk